Geschätzte Ruderfreunde!
Mit Freude können wir berichten, dass mit 3. Juni 2020 – eher überraschend – das Rudern im Mannschaftsboot auf öffentlichen Flächen (so auch die Donau) durch den ÖRV in Abstimmung mit dem Sportministerium wieder freigegeben wurde, nachdem der Abstand zwischen den Personen im Ruderboot mehr als 1 Meter ist. Auf die kurze Information seitens des ÖRV http://www.rudern.at/2020/06/03/mannschaftsrudern-erlaubt/ sei verwiesen.
Insbesondere das Betreten des Bootshauses (nicht zur Entnahme der Boote) und auch der Umkleidekabinen hat gemäß der aktuell noch geltenden Verordnungslage aber mit MNS (wie in Gasthäusern) zu erfolgen, der Abstand von mindestens einem Meter zu nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen ist sowohl indoor als auch outdoor weiterhin einzuhalten. Ich würde daher bis auf weiteres bitten, von einer Nutzung der Umkleidekabinen Abstand zu nehmen, sofern nicht unbedingt notwendig.
Auch möge bitte ein Jeder, der sich unwohl (krank) fühlt oder sich selbst zu einer Risikogruppe zählt, bis auf weiteres von einer Teilnahme am gemeinschaftlichen Rudern absehen.
Die erhöhten Sicherheits- und Hygienevorschriften bitte weiterhin einhalten – am Wesentlichsten erscheint uns aber die viel zitierte Eigenverantwortung und der Einsatz des Hausverstandes eines jeden Einzelnen.
Wir freuen uns alle daher, Euch ab sofort insbesondere jeweils dienstags um 18 Uhr zur Bootseinteilung und zum Rudern zu treffen.
Rudersportlichen Grüße
Mag. Klaus Köninger, Obmann
Birgit Tötzl, SchriftführerinText des E-Mails vom Österr. Ruderverband:
Liebe Ruderfreunde,
nach diversen Verhandlungen und vorgelegten Konzepten an das Sportministerium, möchten wir euch informieren, dass das Rudern für Vereine ab dem 1. Mai 2020 wieder erlaubt ist.
Rudern in der Mannschaft ist aufgrund der 2 Meter Verordnung im Sport bis auf weiteres nicht erlaubt.
Leider liegt bis dato keine Verordnung vor.
Dies ist die aktuelle Information des Sportministeriums:
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html
Wir stehen weiterhin im engen Austausch mit den zuständigen Stellen und hoffen mit der zweiten Öffnungswelle das Rudern in der Mannschaft zu erwirken.
Wir möchten Euch folgende Handlungsanleitung an die Hand geben, wie mit der Lockerung des Sportbetriebs in den Rudervereinen umgegangen werden kann.
Unsere Empfehlungen sollen entsprechend der allgemeinen Richtlinien des Gesundheitsministeriums die Möglichkeit bieten, den Sportbetrieb in den Rudervereinen wieder aufzunehmen.
1) Abstand zwischen allen Personen von mindestens 2 Meter ist immer einzuhalten.
2) Indoor Aktivitäten sind zu vermeiden.
3) Sollten Indoor Aktivitäten notwendig sein sollten pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden, alle Geräte sind vor und nach Verwendung zu desinfizieren.
4) Umkleiden, Duschen und Klubräume werden nicht geöffnet.
5) Wenn möglich die Zugänge von außen zu den Booten ermöglichen.
6) Rudern nur im Einer, außer die Personen leben im gemeinsamen Haushalt.
7) Nicht mehr als ein Boot am An- und Ablegesteg.
8) Vor und nach jeder Ausfahrt gründliche Reinigung und Desinfektion des Trainingsmaterials. Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Ruder, Hanteln), dürfen nur geteilt werden, nachdem sie desinfiziert wurden.
9) Alle Flächen sind nach Berührung zu desinfizieren. Wenn es dem Verein möglich ist, sollte er dafür geeignete Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stellen – ansonsten liegt es in der Verantwortung der Aktiven.
10) Sollten Ruderer Hilfe benötigen, dann sollte dieser mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen. Schnellstmöglich wieder den ausreichenden Abstand herstellen.
So wie wir es bereits seit Beginn der Krise gehalten haben, so wollen wir auch das Aufheben der Maßnahmen angehen: wir halten uns an die Regeln, Gesetze, Erlässe und Verordnungen.
Wir hoffen, euch damit einen Hinweis gegeben zu haben und wünschen allen schöne Rudereinheiten am Wasser.
Der Vorstand des Österreichischen Ruderverbandes – 30.4.2020